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~ Die GartenSchneiderei ~  Planung  ∙  Ausführung  ∙  Pflege

 

 

Wer mich kennen lernen will, muss meinen Garten kennen, denn mein Garten ist mein Herz.

(Hermann Fürst von Pückler-Muskau)

 

  

Achtung Steuervorteil: Gartenpflege ist absetzbar!

 

Die Pflege und Umgestaltung des eigenen Gartens ist als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar. Dabei ist zu unterscheiden, ob es  sich um eine so genannte Handwerksleistung handelt oder um Gartenpflegearbeiten. Der Abzugsbetrag von der Einkommenssteuerschuld für so genannte Handwerksleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG beträgt 20% der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, maximal jedoch 1.200 € pro Jahr. Hierzu gehören Maßnahmen der Gartengestaltung, da Sie eine einmalige Angelegenheit darstellen.

 

Hiervon zu unterscheiden sind laufende Gartenpflegearbeiten, also z.B. Rasenmähen, Hecke schneiden, etc. Hier sind steuerlich nach §35 a Abs. 2 EStG 20% der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens 4.000 € pro Jahr von der Einkommenssteuer absetzbar.

 

Ob die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen klären Sie bitte ggf. mit Ihrem Steuerberater ab. Klarzustellen bleibt hier, dass nach § 35a EStG nur die Kosten für die Dienstleistungen, also nicht die Kosten für Materiallieferungen begünstigt sind. Weiterhin ist zu beachten, dass ein selbstständiger Landschaftsgärtner den Auftrag ausführt und die Kosten durch Rechnung sowie die Zahlung durch einen Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg der Bank nachgewiesen werden. Das Finanzamt erkennt keine Barzahlungen an! Sprechen Sie uns auf die Steuervorteile an! Die Beauftragung eines Fachbetriebes bietet einen doppelten Vorteil: die hohe Qualität der ausgeführten Arbeiten und die Möglichkeit, die Kosten steuerlich abzusetzen.

 


 

Gartenlust statt Gartenfrust!

  

Rasenpflege: Der Rasen beginnt nun ganz langsam zu wachsen und sollte vor dem ersten richtigen Wachstumsschub vertikutiert werden (Vertikutieren). Moos und Unkraut werden dadurch erheblich reduziert und der Boden belüftet. Nachsäen und düngen und ggf. sanden ist danach angebracht, bei Bedarf kann die Fläche auch ganz neu angelegt werden.

 

Unkraut jäten: Das wenige Unkraut, das nun beginnt zu wachsen, kann man am besten im Zaum halten, wenn man es so früh wie möglich entfernt. Eine dauerhafte Maßnahme dagegen ist das Mulchen.

 

Mulchen: Gute Zeit, um den offenen Boden zwischen den Pflanzen mit Mulch zu bedecken. Denn noch ist kaum Unkraut in den Beeten und ein weiteres Aufkeimen wird dadurch vermindert oder sogar verhindert. Mulch ist auch deshalb empfehlenswert, weil er auch das Bodenklima reguliert. Mulchen kann man das ganze Jahr über.

 

Gräser schneiden: Ziergräser werden erst im Frühjahr geschnitten, weil ihr polsterartiges Laub einen natürlichen Frostschutz bildet. Das biologische Isoliermaterial ist nun aber überflüssig und kann abgeschnitten werden. So wird auch wieder Platz und Licht für die Neutriebe geschaffen.

 

Kübelpflanzen umtopfen: Gute Gelegenheit, um umzutopfen. Zum Beginn der Wachstumsperiode brauchen die Pflanzen wieder Nährstoffe. In frischer Blumenerde sind sie ausreichend vorhanden, so dass die Pflanze einen optimalen Start ins neue Gartenjahr bekommt. Vor dem Winter umzutopfen ist nicht zu empfehlen. Da die Pflanzen nun ihre Vegetationsruhe brauchen, sollen sie auch nicht mehr wachsen. Denn neue Triebe können im Winter nicht mehr mit genügend Licht versorgt werden.

 

Knollen pflanzen: Zum Beispiel Dahlien, deren Knollen man im Keller überwintert, kommen nun wieder in den Boden. Für neu gekaufte Knollen, wie Topinambur trifft das ebenfalls zu.

 

Rosenschnitt: Falls nicht schon im März geschehen, ist jetzt auch noch Zeit.

 


 

 

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